Mehr Freiheit wagen

Freiheit ist das Lieblingswort der geliebten Bundesregierung und wird immer ganz groß geschrieben.

Schon in ihrer ersten Regierungserklärung im November 2005 sprach die geliebte Bundeskanzlerin jenen denkwürdigen Satz: "Lasst uns mehr Freiheit wagen."

Seitdem hat sich viel getan. Die Freiheit der Unternehmer wurde ins Unermeßliche gesteigert, denn fürderhin haben Unternehmer noch mehr Freiheiten. So etwa bei der Steuer, aber auch bei den Möglichkeiten, ihr Unternehmen scheitern zu lassen. Immer haben sie die Gewißheit dabei sozial gut abgefedert zu werden, werden Unternehmensverluste doch umfangreich sozialisiert.

Aber auch an die von der Globalisierung weniger Begünstigten, die etwas ihren Job verloren haben, hat die geliebte Bundesregierung gedacht und durch eine konsequente Fortsetzung der Agenda 2010-Politik der Vorgängerregierung die Freiheit für Arbeitslose erhöht. Arbeitslose haben nun die Freiheit einen von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter vermittelten Job anzunehmen oder abzulehnen und dann die Freiheit von Transferleistungen zu genießen. Bei mehrfacher Ablehnung erhöht sich sogar der Freiheitsgrad, denn dann kann auch die Mietzahlung freigestellt werden und der Arbeitslose kann sich auf die totale Freiheit freuen, ohne durch Wohnung, Möbel oder persönlichen Besitz in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu sein. Schließlich ist Deutschland ein schönes Land voller exzellenter Brücken, die zum langen Verweilen einladen und komfortable Übernachtungsmöglichkeiten mit Uferblick bieten.

Die geliebte Bundesregierung hat auch erfolgreich die Freiheit der Beschäftigungsverhältnisse erhöht. Es steht mittlerweile jedem frei, auch für einen unterdurchschnittlichen Lohn zu arbeiten und Arbeitnehmer können dank vereinfachter Kündigungsregelungen schneller die Freiheit vom Beschäftigungsverhältnis genießen.

Auch im Bereich der Gesundheitspolitik hat die geliebte Bundesregierung für mehr Freiheit gesorgt. Sie haben beispielsweise die Freiheit, durch geschickte Wahl Ihrer Krankenkasse den Umfang Ihrer Versorgung durch die Zweiklassenmedizin zu wählen. Als privat Versicherter können Sie zudem beim Arzt Ihrer Wahl Termine frei nach Belieben wählen und sind von langen Wartezeiten im allgemeinen auch freigestellt. Als gesetzlich Versicherter hingegen können Sie Ihre freie Zeit nun auch voller Freude in unterhaltsamen Wartebereichen in Kliniken und Arztpraxen verbringen.

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